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Gestern trat das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in Kraft, mit dem u.a. virtuelle Währungen und Micropaymentsysteme einer verstärkten staatlichen Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Das neue Gesetz gilt vor allem für Kreditkarten- und Zahlkartenunternehmen, Betreiber von Zahlungs- und Finanztransfergeschäften, Ein- oder Auszahlungsgeschäfte usw. Und - es gilt sowohl in der realen als auch in den virtuellen Welten.
Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regulierung auf Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung gezielt. Die Frage bleibt, ob die bundesbehördliche Aufsicht und Kontrolle von Spielgeld hier tatsächlich Auswirkungen hat. |
bisschen Senf dazu?
von Kai Ludwig
am 01. Nov
um 11:36 Uhr
Und es behindert natürlich auch mal wieder den Fortschritt. Vor diesem Hintergrund ist es kleineren und mittleren Betreibern virtueller Welten unmöglich, eigene Zahlungssysteme anzubieten. Der damit verbundene Aufwand ist einfach zu hoch. Bleibt also nur abzuwarten, bis große Betreiber hier tätig werden und Stukturen aufbauen. Dies birgt allerdings auch wieder die Gefahr der Monopolisierung und führt unter Umständen zu intransparenten Preismodellen für die Arbeit mit virtuellen Währungen. Für die von TalentRaspel virtual worlds Ltd. betriebenen Grids Open Neuland und Wilder Westen bleibt somit nur der Weg der Ankopplung an bestehende Zahlungssysteme anderer Anbieter (Linden Lab, PayPal, usw.) ohne eine eigene transaktionsfähige virtuelle Währung in die eigenen Grids zu bringen. Technologisch eine Krücke, aber Dank neuem deutschen Recht mal wieder nicht anders machbar.
von
am 01. Nov
um 18:50 Uhr
Was spricht eigentlich gegen den guten alten Tauschhandel, der im Gegensatz zum zinsbehafteten Geldsystem Jahrtausende lang ohne Probleme funktioniert hat?! von
am 02. Nov
um 12:54 Uhr
weil kaum jemand was zum Tauschen hat. Schnell was Schickes bauen, um was zum Tauschen gegen neue Klamotten zu haben - kann nicht jeder. Man muss immer Geld von draußen zuführen. Aber ich glaube nicht, dass das in virtuellen Welten wirklich zum Problem wird: es ist doch eher unwahrscheinlich, dass virtuelles Spielgeld unter das ZAG fällt. Sonst fällt auch die Klappe für Monopoly etc. Unproblematisch dürften laut Heise solche virtuellen Währungen sein, die »vom Anbieter eines Online-Dienstes ausgegeben und nur von diesem akzeptiert werden sowie auch nicht rückzahlbar sind«. Also einzahlen und verbrauchen - mehr braucht man eigentlich auch nicht. zurück zu IT&W
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