HOME News & Views Finis Terrae Open-Neuland Guide to Neuland Commercial Work
 
Version 10 seit 2001, darin nun 711 Beiträge und 579 Kommentare. Nichts ist wichtig, dazu ist die Welt zu gross.

::: 01. November 2009

 :: Bankaufsicht für Spielgeld? 

Gestern trat das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in Kraft, mit dem u.a. virtuelle Währungen und Micropaymentsysteme einer verstärkten staatlichen Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Das neue Gesetz gilt vor allem für Kreditkarten- und Zahlkartenunternehmen, Betreiber von Zahlungs- und Finanztransfergeschäften, Ein- oder Auszahlungsgeschäfte usw. Und - es gilt sowohl in der realen als auch in den virtuellen Welten.

imageWann ein mit virtueller Währung aufgeladener Account – beispielsweise in einem Online-Spiel oder einer virtuellen Welt – oder einfach ein mit Credits gefüllter Wallet als Zahlungskonto im Sinne des ZAG gilt, ist nicht einfach zu beantworten, schreiben die Anwälte Lober und Voß bei Heise. Je stärker sich eine virtuelle Währung einem universellen Zahlungsmittel annähert, desto eher wird auch die Regulierung nach dem ZAG relevant. Das heißt vor allem, dass Unternehmen, die in Deutschland entsprechende Angebote machen wollen,  eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen werden.

Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regulierung auf Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung gezielt. Die Frage bleibt, ob die bundesbehördliche Aufsicht und Kontrolle von Spielgeld hier tatsächlich Auswirkungen hat.

Quelle: {quelle}  |  von majo am frühen Morgen  3x Senf , 469x besichtigt |   aus: Neue Welten   |   Permalink  | Liebe Redaktion...

RSS 2.0 Atom
image

Auch arschcool:

Anzeigen


Radio Tyrus

    0.1364 sec 33 queries